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Regeln des Empfehlungsprogramms

1. Empfehlungslink

Jeder registrierte Nutzer kann in seinem persönlichen Konto auf der Seite „Empfehlungsprogramm“ einen persönlichen Empfehlungslink erhalten.

Der Nutzer, dem der Empfehlungslink gehört, wird im Folgenden als Empfehlungsgeber bezeichnet. Ein neuer Nutzer, der sich über diesen Link registriert, wird im Folgenden als geworbener Nutzer bezeichnet.

2. Registrierung geworbener Nutzer

Wenn sich ein neuer Nutzer über einen persönlichen Empfehlungslink registriert, wird er dem entsprechenden Empfehlungsgeber zugeordnet.

Die Anzahl der geworbenen Nutzer, die sich erfolgreich über den Empfehlungslink registriert haben, wird im persönlichen Konto des Empfehlungsgebers auf der Seite „Empfehlungsprogramm“ angezeigt.

Die Registrierung desselben Nutzers kann im Empfehlungsprogramm nur einmal berücksichtigt werden.

3. Gutschrift der Empfehlungsvergütung

Dem Empfehlungsgeber wird eine auszahlbare Vergütung gutgeschrieben, wenn ein geworbener Nutzer die Verarbeitung einer Audioaufnahme mit echten Geldmitteln auf eine der folgenden Arten bezahlt:

  • mit einer Bankkarte oder einer anderen verfügbaren Zahlungsmethode;
  • über das Hauptkonto des Nutzers.

Wird die Verarbeitung einer Audioaufnahme teilweise über das Bonuskonto und teilweise mit echten Geldmitteln bezahlt, wird die Empfehlungsvergütung ausschließlich auf Grundlage des mit echten Geldmitteln bezahlten Betrags berechnet.

Vom Bonuskonto abgebuchte Mittel werden bei der Berechnung der Empfehlungsvergütung nicht berücksichtigt.

Die Aufladung des Kontos des geworbenen Nutzers allein begründet keinen Anspruch auf eine Empfehlungsvergütung. Die Vergütung wird erst gutgeschrieben, nachdem der geworbene Nutzer die Verarbeitung einer Audioaufnahme tatsächlich bezahlt hat.

Der geltende Vergütungssatz und die Höhe der Vergütung werden im persönlichen Konto auf der Seite „Empfehlungsprogramm“ angezeigt.

4. Empfehlungskonto

Die verdienten Vergütungen werden dem separaten Empfehlungskonto des Empfehlungsgebers gutgeschrieben.

Das Empfehlungskonto ist vom Haupt- und Bonuskonto zur Bezahlung der Plattformdienste getrennt.

Das verfügbare Guthaben, die gesamten Einnahmen und der Verlauf der Gutschriften werden im persönlichen Konto auf der Seite „Empfehlungsprogramm“ angezeigt.

5. Auszahlung

Eine Auszahlung vom Empfehlungskonto ist höchstens einmal innerhalb des Zeitraums möglich, der im persönlichen Konto auf der Seite „Empfehlungsprogramm“ angegeben ist.

Ein neuer Auszahlungsantrag kann erst nach Ablauf des festgelegten Zeitraums zwischen zwei Anträgen gestellt werden.

Die verfügbaren Auszahlungsmethoden und weitere Informationen zur Auszahlung werden im persönlichen Konto angezeigt.

6. Mindestauszahlungsbetrag

Der Mindestauszahlungsbetrag wird im persönlichen Konto auf der Seite „Empfehlungsprogramm“ angezeigt.

Ein Auszahlungsantrag kann nicht gestellt werden, wenn das verfügbare Empfehlungsguthaben unter dem festgelegten Mindestbetrag liegt.

7. Laufzeit des Empfehlungsprogramms

Die Teilnahme jedes geworbenen Nutzers am Empfehlungsprogramm ist auf einen festgelegten Zeitraum begrenzt.

Die Dauer dieses Zeitraums wird neben dem Empfehlungslink im persönlichen Konto des Empfehlungsgebers angezeigt.

Nach Ablauf dieses Zeitraums führen Ausgaben des geworbenen Nutzers nicht mehr zu neuen Empfehlungsvergütungen für den Empfehlungsgeber.

8. Voraussetzung einer erfolgreichen Audioverarbeitung

Eine Empfehlungsvergütung wird nur gutgeschrieben, wenn die bezahlte Audioaufnahme erfolgreich verarbeitet wurde.

Kann die Audioaufnahme aus irgendeinem Grund nicht erfolgreich verarbeitet werden, insbesondere aufgrund eines Servicefehlers, einer technischen Störung oder fehlerhafter beziehungsweise ungültiger Ausgangsdaten, wird keine Empfehlungsvergütung gutgeschrieben.

9. Geschäftskunden und API

Das Empfehlungsprogramm gilt nicht für Zahlungen und die Nutzung von Diensten im Rahmen von Geschäftskonten, Geschäftsabonnements und der API.

Eine Empfehlungsvergütung wird nicht gutgeschrieben:

  • für den Kauf oder die Verlängerung eines Geschäftsabonnements;
  • für die Nutzung vorausbezahlter Minuten, die im Geschäftsabonnement enthalten sind;
  • für den Kauf zusätzlicher Minuten durch einen Geschäftskunden;
  • für die Verarbeitung von Audioaufnahmen unter Verwendung zusätzlicher Minuten, die nicht im Hauptpaket des Abonnements enthalten sind;
  • für jegliche Abbuchungen im Zusammenhang mit der Nutzung der API, unabhängig von der Herkunft der Mittel, der Art des Vorgangs oder der Zahlungsmethode.

Zahlungen für Abonnements, der Kauf und die Nutzung von Minuten sowie sämtliche Vorgänge und Abbuchungen im Zusammenhang mit der API-Nutzung sind daher vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen und begründen keinen Anspruch auf eine Empfehlungsvergütung.

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